Erteilung von Ausfuhrkennzeichen

Wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist.

Wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist.

Wir benötigen:

  •     Fahrzeugbrief oder ZB II
  •     Fahrzeugschein oder ZB I
  •     Kennzeichen
  •     gelbe Versicherungsbestätigungskarte (3-fach) für Ausfuhr mit grüner Versicherungsbescheinigung
  •     gültige HU
  •     gültige AU
  •     bei Deutschen: gültiger Personalausweis, bei Ausländern: Ausweis und Aufenthaltserlaubnis, nationaler Pass oder amtlich beglaubigte Fotokopie des Passes, bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister
  •     Vollmacht des Fahrzeughalters, wenn dieser nicht persönlich vorspricht
  •     Vorführung des Fahrzeuges

Gebühr: bitte telefonisch erfragen

Wenn das Fahrzeug abgemeldet ist.

Wir benötigen:

  •     Fahrzeugbrief
  •     Abmeldebestätigung
  •     gelbe Versicherungsbestätigungskarte (3-fach) für Ausfuhr mit grüner Versicherungsbescheinigung
  •     gültige HU
  •     gültige AU
  •     bei Deutschen: gültiger Personalausweis, bei Ausländern: Ausweis und Aufenthaltserlaubnis, nationaler Pass oder amtlich beglaubigte Fotokopie des Passes, bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister
  •     Vollmacht des Fahrzeughalters, wenn dieser nicht persönlich vorspricht
  •     Vorführung des Fahrzeuges

Gebühr: bitte telefonisch erfragen