Wiederzulassung auf den bisherigen Halter
(das Fahrzeug ist nicht länger als 18 Monate stillgelegt)
Wir benötigen:
- Fahrzeugbrief oder ZB II
- 7stellige EVB
- Kennzeichen
- Abmeldebestätigung
- gültige HU
- gültige AU
- gültiger Personalausweis, bei Firmen Auszug aus dem Handelsregister
- Vollmacht des Fahrzeughalters, wenn dieser die Änderung nicht persönlich vornimmt
Gebühr: bitte telefonisch erfragen