Kommunalwahl in Hessen am 27. März 2011
Die Hessische Landesregierung hat durch Verordnung vom 30. April 2010 (GVBl. I S. 139) den Tag der Wahl der Gemeindevertretungen, der Ortsbeiräte und der Kreistage auf den 27. März 2011 festgesetzt.
Informationen für die Wählerinnen und Wähler, Politische Parteien und Wählergruppen haben wir hier zusammengestellt.
Weitere Informationen sowie die benötigten Formulare erhalten Sie bei den nebenstehenden Ansprechpartnern der Gemeinde Grebenhain.
Was ist Kumulieren und Panaschieren?
Jeder Wähler hat so viele Stimmen, wie Vertreter zu wählen sind, die er auf die Bewerber eines Wahlvorschlages oder unterschiedlicher Wahlvorschläge verteilen kann (panaschieren). Dabei kann er Bewerbern jeweils bis zu drei Stimmen geben (häufeln oder kumulieren).
Technisch gesehen kann auch eine Liste als ganzes markiert werden. Ohne weitere Markierungen erhält dann jeder Listenkandidat eine Stimme. Erhalten Kandidaten anderer Parteien Stimmen, erhält die markierte Liste entsprechend weniger Stimmen. Wird ein Listenkandidat gestrichen, erhält er keine Stimme von der Liste.
Bei der Auswertung werden zuerst alle Stimmen an die gewählten Personen zugeteilt, erst dann werden die Stimmen an die markierte Liste auf deren Kandidaten in der Reihenfolge des Listenplatzes verteilt. Gestrichene Kandidaten bleiben dabei unberücksichtigt.
Wahlergebnisse
Ansprechpartner der Gemeinde Grebenhain
Downloads
Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
Weitere Informationen
Hessische Landeszentrale für politische Bildung
