Erteilung von Ausfuhrkennzeichen
Wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist.
Wir benötigen:
- Fahrzeugbrief oder ZB II
- Fahrzeugschein oder ZB I
- Kennzeichen
- gelbe Versicherungsbestätigungskarte (3-fach) für Ausfuhr mit grüner Versicherungsbescheinigung
- gültige HU
- gültige AU
- bei Deutschen: gültiger Personalausweis, bei Ausländern: Ausweis und Aufenthaltserlaubnis, nationaler Pass oder amtlich beglaubigte Fotokopie des Passes, bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister
- Vollmacht des Fahrzeughalters, wenn dieser nicht persönlich vorspricht
- Vorführung des Fahrzeuges
Gebühr: bitte telefonisch erfragen
Wenn das Fahrzeug abgemeldet ist.
Wir benötigen:
- Fahrzeugbrief
- Abmeldebestätigung
- gelbe Versicherungsbestätigungskarte (3-fach) für Ausfuhr mit grüner Versicherungsbescheinigung
- gültige HU
- gültige AU
- bei Deutschen: gültiger Personalausweis, bei Ausländern: Ausweis und Aufenthaltserlaubnis, nationaler Pass oder amtlich beglaubigte Fotokopie des Passes, bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister
- Vollmacht des Fahrzeughalters, wenn dieser nicht persönlich vorspricht
- Vorführung des Fahrzeuges
Gebühr: bitte telefonisch erfragen