Erteilung von Ausfuhrkennzeichen

Wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist.

Wir benötigen:

  • Fahrzeugbrief oder ZB II
  • Fahrzeugschein oder ZB I
  • Kennzeichen
  • gelbe Versicherungsbestätigungskarte (3-fach) für Ausfuhr mit grüner Versicherungsbescheinigung
  • gültige HU
  • gültige AU
  • bei Deutschen: gültiger Personalausweis, bei Ausländern: Ausweis und Aufenthaltserlaubnis, nationaler Pass oder amtlich beglaubigte Fotokopie des Passes, bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister
  • Vollmacht des Fahrzeughalters, wenn dieser nicht persönlich vorspricht
  • Vorführung des Fahrzeuges

Gebühr: bitte telefonisch erfragen

 

Wenn das Fahrzeug abgemeldet ist.

Wir benötigen:

  • Fahrzeugbrief
  • Abmeldebestätigung
  • gelbe Versicherungsbestätigungskarte (3-fach) für Ausfuhr mit grüner Versicherungsbescheinigung
  • gültige HU
  • gültige AU
  • bei Deutschen: gültiger Personalausweis, bei Ausländern: Ausweis und Aufenthaltserlaubnis, nationaler Pass oder amtlich beglaubigte Fotokopie des Passes, bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister
  • Vollmacht des Fahrzeughalters, wenn dieser nicht persönlich vorspricht
  • Vorführung des Fahrzeuges

Gebühr: bitte telefonisch erfragen