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Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges

Wir benötigen:

  • Fahrzeugschein oder ZB I
  • Fahrzeugbrief oder ZB II
  • Kennzeichen
  • Verbleibserklärung / Reservierung Kennzeichen

Hinweis:

Soll das Fahrzeug wieder auf den gleichen Halter zugelassen werden, besteht die Möglichkeit, das Kennzeichen für 1 Jahr für dieses Fahrzeug zu reservieren. Die Reservierung des Kennzeichens hat durch den Halter bzw. eine bevollmächtigte Person zu erfolgen.

  • Vollmacht

Gebühr: bitte telefonisch erfragen 

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