Ersatzausfertigung eines Fahrzeugscheines ZB I / Fahrzeugbriefes ZB II

Fahrzeugschein ZB I bei Verlust / Diebstahl / Unbrauchbarkeit

Wir benötigen:

  • alter Fahrzeugschein bei Unbrauchbarkeit
  • einfache Erklärung bei erstmaligem Verlust (wird bei der Zulassungsstelle entgegengenommen)
  • Diebstahlsanzeige bei einem gestohlenen Fahrzeugschein (Kennzeichen des Fahrzeuges muss daraus hervor gehen)
  • eidesstattliche Versicherung bei mehrmaligem Verlust bei alten Fahrzeugpapieren, bzw. bei erstmaligem Verlust bei neuen Fahrzeugpapieren (Gebühr: 30,70 €)
  • gültiger Personalausweis
  • Prüfbericht der letzten HU
  • Vorsprache des Fahrzeughalters / bei Firmen Vorsprache des Inhabers oder Prokurist

Gebühr: bitte telefonisch erfragen

 

Fahrzeugbrief ZB II bei Verlust / Diebstahl / Unbrauchbarkeit (nur mögl. bei VB-Kennzeichen)

Wir benötigen:

  • alter Fahrzeugbrief bei Unbrauchbarkeit
  • Diebstahlsanzeige bei einem gestohlenen Fahrzeugbrief (Kennzeichen des Fahrzeuges muss daraus hervor gehen)
  • eidesstattliche Versicherung bei Verlust (Gebühr: 30,70 €)
  • gültiger Personalausweis
  • Vorsprache des Fahrzeughalters / bei Firmen Vorsprache des Inhabers oder Prokurist
  • Vorlage eines Nachweises über den Eigentumserwerb, wenn der bisherige Halter unbekannt ist
  • Bescheinigung über den Erhalt des Fahrzeugbriefes, wenn bei der letzten Erfassung dieser an eine andere Person als den Halter ausgehändigt wurde, z. B. letzte Zulassung erfolgte über ein Autohaus

Gebühr: bitte telefonisch erfragen