Erteilung von Saisonkennzeichen / Änderung des Zeitraumes

Der Saisonzeitraum muss mindestens 2 Monate, höchstens 11 Monate eines Jahres betragen.

Wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist, innerhalb des Vogelsbergkreises.

Wir benötigen:

  • Fahrzeugbrief oder ZB II
  • Fahrzeugschein oder ZB I
  • Kennzeichen
  • 7stellige EVB 
  • gültige AU
  • gültiger Personalausweis
  • Vollmacht des Fahrzeughalters, wenn dieser nicht persönlich vorspricht

Gebühr: bitte telefonisch erfrage

 

Wenn das Fahrzeug umgemeldet wird, ein Wohnortwechsel oder eine Neuzulassung oder eine Wiederzulassung erfolgt in Verbindung mit einem Saisonkennzeichen:

  • siehe Neuzulassung, Wiederzulassung, Halterwechsel oder Wohnortwechsel
  • Deckungskarte mit eingetragenem Saisonzeitraum