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Wiederzulassung auf den bisherigen Halter

(das Fahrzeug ist nicht länger als 18 Monate stillgelegt)

Wir benötigen:

  • Fahrzeugbrief oder ZB II
  • 7stellige EVB   (vollständig ausgefüllt)
  • Kennzeichen
  • Abmeldebestätigung
  • gültige HU
  • gültige AU
  • gültiger Personalausweis, bei Firmen Auszug aus dem Handelsregister
  • Vollmacht des Fahrzeughalters, wenn dieser die Änderung nicht persönlich vornimmt

Gebühr: bitte telefonisch erfragen 

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