Briefwahl / Wählen mit Wahlschein

 

​​​​​​Anlässlich der Bürgermeisterwahl am 25.05.2025 haben Sie als wahlberechtigte/r Bürgerin/Bürger die Möglichkeit, einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl oder zur Wahl in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises über das Internet zu beantragen.

Sie müssen im Wählerverzeichnis der Gemeinde Grebenhain eingetragen sein. Darüber werden Sie mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung informiert. Sollten Sie noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und glauben, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt der Gemeinde Grebenhain.

Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.

Beantragung Briefwahlunterlagen

Die Beantragung der Briefwahlunterlagen muss persönlich oder schriftlich erfolgen. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich. Es stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

1. Online über folgenden Link (in dem Zeitraum zwischen Montag, 14.04.2025 bis Mittwoch, 21.05.2025 um 23:59 Uhr):

2. Zusendung oder Einwurf der ausgefüllten Wahlbenachrichtigung in den Briefkasten der Gemeinde Grebenhain.

3. Formloser Antrag

Der Antrag muss folgende Angaben enthalten: Familiennamen, Vornamen, Tag der Geburt, Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort).

4. Briefwahl im Service-Bereich / Wahlamt der Gemeinde

Im Service-Bereich der Gemeindeverwaltung wird eine Wahlkabine für das Wählen per Briefwahl aufgestellt. Während der offenen Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung oder nach Terminvereinbarung kann dort barrierefrei gewählt werden. Die Öffnungszeiten sind auf Ihrer Wahlbenachrichtigung angegeben.

Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir jedoch um die Nutzung der kontaktlosen Angebote.

Abholung der Unterlagen mit Vollmacht

Wer für eine andere Person Briefwahlunterlagen beantragt, muss deren schriftliche Vollmacht vorlegen. Auch die Abholung der Unterlagen für eine andere Person erfordert deren schriftliche Vollmacht. Von einem Bevollmächtigten dürfen nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten werden. Auf dem Antragsvordruck auf der Wahlbenachrichtigung ist bereits eine entsprechende Vollmacht vorgesehen. Es reicht aus, diese auszufüllen und zu unterschreiben.

Antragsfrist und Versand

Anträge für die Bürgermeisterwahl können bis Freitag, 23.05.2025, 13:00 Uhr, gestellt werden. Danach besteht nur noch in begründeten Ausnahmefällen (z. B. plötzliche Erkrankung) die Möglichkeit, die Briefwahl bis zum Wahlsonntag, 25.05.2025, 15:00 Uhr, zu beantragen.

Rückgabe / Versand der Wahlbriefe

Der von Ihnen zurückgehende Wahlbrief muss für die Wahl spätestens am Wahlsonntag (25.05.2025) um 18:00 Uhr im Wahlamt vorliegen, sonst kann Ihre Stimme nicht mehr gezählt werden. Für die Einhaltung dieser Frist sind Sie selbst verantwortlich. Beachten Sie dabei auch die Postlaufzeiten.

Die Briefwahl sollte daher zeitnah nach Erhalt der Briefwahlunterlagen durchgeführt werden. Die roten und gelben Wahlbriefe werden durch die Deutsche Post im Bundesgebiet kostenlos transportiert. Bei der Rücksendung aus dem Ausland sorgen Sie bitte selbstständig für eine ausreichende Frankierung.

An folgenden Tagen ist unser Wahlamt zusätzlich geöffnet:

Samstag, 24.05.2025 von 10:00 Uhr – 12:00 Uhr
Sonntag, 25.05.2025 von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr

Ihr Wahlamt