Allgemeine Hinweise

Fahrzeugveräußerung (Verkauf)

Wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen, händigen Sie ZB II (Fahrzeugbrief), ZB I (Fahrzeugschein) und die Kennzeichen, sowie vorhandene Prüfberichte (Haupt- und Abgasuntersuchung) dem Käufer aus und lassen sich dessen Namen und Adresse, sowie die Übergabe (schriftlich) bestätigen. Erst mit Eingang der Verkaufsmitteilung bei der Zulassungsbehörde endet für den Verkäufer die Steuerpflicht. Besonders wichtig ist es, dass Sie sich den Personalausweis des Käufers zeigen lassen und die Anschrift im Ausweis mit der im Kaufvertrag vergleichen.

Fahrzeugzulassung auf Minderjährige

Zur Zulassung ist eine unterschriebene und beglaubigte Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten vorzulegen.

Zulassung durch eine andere Person

Es ist immer eine Vollmacht notwendig, wenn der Halter des Fahrzeuges die Zulassung oder eine Änderung der Fahrzeugpapiere nicht selbst vornehmen kann. Dies gilt auch für Familienangehörige.

Zulassung mit Steuerbefreiung/ -ermäßigung

Bei der Zulassung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke (grüne Kennzeichen) ist eine Bescheinigung vom Ortslandwirt vorzulegen.
Für Schwerbehinderte kann eine Steuerermäßigung bzw. -befreiung beantragt werden, wenn der Schwerbehindertenausweis einen orangefarbenen Flächenaufdruck hat oder die Merkzeichen "H", "BI" oder "aG" beinhaltet. Der Ausweis ist bei der Zulassung im Original vorzulegen