Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges
Wir benötigen:
- Fahrzeugschein oder ZB I
- Fahrzeugbrief oder ZB II
- Kennzeichen
- Verbleibserklärung / Reservierung Kennzeichen
Hinweis:
Soll das Fahrzeug wieder auf den gleichen Halter zugelassen werden, besteht die Möglichkeit, das Kennzeichen für 1 Jahr für dieses Fahrzeug zu reservieren. Die Reservierung des Kennzeichens hat durch den Halter bzw. eine bevollmächtigte Person zu erfolgen.
- Vollmacht
Gebühr: bitte telefonisch erfragen