Erteilung von Oldtimer-Kennzeichen (H-Kenzeichen)

Für Oldtimer-Kennzeichen kommen nur Fahrzeuge in Betracht, die mindestens vor 30 Jahren erstmals zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen wurden und vornehmlich zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes eingesetzt werden. Dies wird durch ein Gutachten vom TÜH bescheinigt.

Wir benötigen:

  •     Fahrzeugbrief oder ZB II
  •     Fahrzeugschein ZB I (wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist) oder Abmeldebestätigung
  •     Kennzeichen (wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist)
  •     Gutachten nach § 21 c StVZO mit gültiger HU
  •     Vollmacht des Fahrzeughalters, wenn dieser die Zulassung nicht persönlich vornimmt

Gebühr: bitte telefonisch erfragen

Wenn das Fahrzeug umgemeldet wird, ein Wohnortwechsel oder eine Wiederzulassung erfolgt in Verbindung mit Oldtimer-Kennzeichen:

  • siehe Wiederzulassung, Halterwechsel oder Wohnortwechsel
  • Gutachten nach § 21 c StVZO mit gültiger HU