Erteilung von Saisonkennzeichen / Änderung des Zeitraumes
Der Saisonzeitraum muss mindestens 2 Monate, höchstens 11 Monate eines Jahres betragen.
Wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist, innerhalb des Vogelsbergkreises.
Wir benötigen:
- Fahrzeugbrief oder ZB II
- Fahrzeugschein oder ZB I
- Kennzeichen
- 7stellige EVB
- gültige AU
- gültiger Personalausweis
- Vollmacht des Fahrzeughalters, wenn dieser nicht persönlich vorspricht
Gebühr: bitte telefonisch erfrage
Wenn das Fahrzeug umgemeldet wird, ein Wohnortwechsel oder eine Neuzulassung oder eine Wiederzulassung erfolgt in Verbindung mit einem Saisonkennzeichen:
- siehe Neuzulassung, Wiederzulassung, Halterwechsel oder Wohnortwechsel
- Deckungskarte mit eingetragenem Saisonzeitraum