Erteilung von Saisonkennzeichen / Änderung des Zeitraumes

Der Saisonzeitraum muss mindestens 2 Monate, höchstens 11 Monate eines Jahres betragen.

Wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist, innerhalb des Vogelsbergkreises.

Wir benötigen:

  •     Fahrzeugbrief oder ZB II
  •     Fahrzeugschein oder ZB I
  •     Kennzeichen
  •     7stellige EVB
  •     gültige AU
  •     gültiger Personalausweis
  •     Vollmacht des Fahrzeughalters, wenn dieser nicht persönlich vorspricht

Gebühr: bitte telefonisch erfrage

Wenn das Fahrzeug umgemeldet wird, ein Wohnortwechsel oder eine Neuzulassung oder eine Wiederzulassung erfolgt in Verbindung mit einem Saisonkennzeichen:

  •     siehe Neuzulassung, Wiederzulassung, Halterwechsel oder Wohnortwechsel
  •     Deckungskarte mit eingetragenem Saisonzeitraum