Umkennzeichnung bei Kennzeichenwunsch, Diebstahl oder Verlust

Eine Umkennzeichnung erfolgt, wenn das Fahrzeug im Vogelsbergkreis zugelassen ist oder zuletzt war und ein anderes Kennzeichen erteilt wird.
Diebstahl / Verlust eines Kennzeichens

Hinweis:

Bei Diebstahl oder Verlust ist es nicht möglich, ein Ersatzschild zu prägen.

Wir benötigen:

  •     Fahrzeugbrief oder ZB II
  •     Fahrzeugschein oder ZB I
  •     evtl. noch vorhandenes Kennzeichen
  •     gültige HU
  •     gültige AU
  •     Diebstahlsanzeige bei gestohlenem Kennzeichen (amtliches Kennzeichen muss daraus hervorgehen und die Angabe, ob es sich um das vordere, das hintere oder beide Kennzeichen handelt)
  •     Verlusterklärung, evtl. eidesstattliche Versicherung
  •     gültiger Personalausweis, bei Firmen Handelsregisterauszug
  •     Vorsprache des Fahrzeughalters, bei Firmen des Inhabers oder Prokurist

Gebühr: bitte telefonisch erfragen

Kennzeichenwunsch

Wenn ein neues Kennzeichen für das bisherige Fahrzeug gewünscht wird.

Wir benötigen:

  •     Fahrzeugbrief oder ZB II
  •     Fahrzeugschein oder ZB I
  •     Kennzeichen
  •     gültige HU
  •     gültige AU

Gebühr: bitte telefonisch erfragen

Wenn das bisherige Kennzeichen für das neue Fahrzeug gewünscht wird. Die Umkennzeichnung für das bisherige Fahrzeug muss mindestens einen Tag vor der Zulassung des neuen Fahrzeuges vorgenommen werden. Vom bisherigen Fahrzeug benötigen wir:

  •     Fahrzeugbrief
  •     Fahrzeugschein
  •     Kennzeichen

Gebühr: bitte telefonisch erfragen

Das Fahrzeug kann nach der Umkennzeichnung außer Betrieb gesetzt werden

Vom neuen Fahrzeug benötigen wir (am nächsten Tag):

Gebühr: bitte telefonisch erfragen