Steuerhebesätze für Grund- und Gewerbesteuer
Grundsteuer A: | 359 v.H. |
Grundsteuer B: | 359 v.H. |
Gewerbesteuer: | 380 v.H. |
Abwassergebühren und Wassergeld
Schmutzwasser
Gebührenmaßstab für das Einleiten häuslichen Abwassers ist der Frischwasserverbrauch auf dem angeschlossenen Grundstück. |
Die Gebühr beträgt pro cbm Frischwasserverbrauch
a) bei zentraler Abwasserreinigung in der Abwasseranlage | 4,02 Euro |
b) bei notwendiger Vorreinigung des Abwassers in einer Grundstückseinrichtung | 4,02 Euro |
Niederschlagswasser
Gebühr pro Quadratmeter versiegelter Fläche | 0,40 Euro |
Wassergeld
Gebühr pro Kubikmeter ohne Umsatzsteuer | 2,69 Euro |
Hundesteuer
für den 1. Hund: | 80,00 Euro/Jahr |
für den 2. Hund: | 100,00 Euro/Jahr |
für den 3. Hund: | 150,00 Euro/Jahr |
für "gefährliche" Hunde: | 600,00 Euro/Jahr |
Wasserstandrohr
Für die Vermietung fallen 10,- Euro pro Tag sowie die Kosten für den tatsächlichen Wasservbrauch an. Es wird eine entsprechende Kaution erhoben.
Verkehrszeichen
Für die Gestellung fallen Gebühren in Höhe von 20,- Euro für unbeleuchtete und 40,- Euro für beleuchtete Verkehrszeichen an. Eine Kaution wird nicht erhoben.