Steuerhebesätze für Grund- und Gewerbesteuer

Grundsteuer A:

470 v.H.

Grundsteuer B:

470 v.H.

Gewerbesteuer:

380 v.H.

Bei Fragen rund um die elektronische Steuererklärung zur Grundsteuer können Sie sich an folgende Servicehotline wenden:  0800 - 522 535 5 Die Hotline ist montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr kostenlos erreichbar.

Presseinformation der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main

 

Informationen zur Grundsteuer

Ab 2025 erhalten Grundstückseigentümer*innen ihre Grundsteuerbescheide auf Basis, der im Rahmen der Grundsteuerreform ermittelten, neuen Grundsteuerwerte (Einheitswerte).

Dem Finanzamt obliegt die Bewertung der einzelnen Objekte. An die vom Finanzamt im Grundlagenbescheid festgestellte Besteuerungsgrundlage, den jeweiligen Grundsteuerwerten, ist die Gemeinde zwingend gebunden. Der im Finanzamtsbescheid festgesetzte Grundsteuerwert bildet dabei die Grundlage für den Grundsteuermessbetrag. Diese Werte wurden Ihnen bereits durch das Finanzamt im vergangenen Jahr mitgeteilt.

Die Gemeinde legt den Hebesatz fest und erlässt den Grundsteuerbescheid. Die zu entrichtende Grundsteuer ergibt sich aus der Multiplikation des Grundsteuermessbetrags mit dem Hebesatz.

Grundsteuermessbetrag x Hebesatz = Grundsteuer

Die neuen, ab dem 01.01.2025 geltenden, Grundsteuer - Hebesätze für das Gebiet der Gemeinde Grebenhain wurden durch die Gemeindevertretung, mit Beschluss der Hebesatzsatzung vom 09.12.2024, wie folgt festgesetzt:

  • Grundsteuer A (Grundsteuer für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe) = 470 %

  • Grundsteuer B (Grundsteuer für bebaute und unbebaute Grundstücke) = 470 %

Bei der Festsetzung der Grundsteuerhebesätze hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Grebenhain die gesetzlichen Verpflichtungen nach der Hessischen Gemeindeordnung zum Haushaltsausgleich sowie der Sicherstellung der dauerhaften Erfüllung der gemeindlichen Aufgaben zu beachten. Für das Haushaltsjahr 2025 waren dementsprechend die Hebesätze auf jeweils 470 Hebesatzpunkte festzulegen.

Fragen zum Grundsteuerbescheid beantwortet Ihnen die Gemeindeverwaltung Grebenhain unter den im Bescheid angeführten Kontaktdaten.

Fragen und Einwände bezüglich des Grundsteuermessbetrages richten Sie bitte an das Finanzamt Alsfeld-Lauterbach, das unter der Tel.: 06631/790-0, Email: poststelle@fa-al.hessen.de oder per Post "In der Rambach 11, 36304 Alsfeld" erreichbar ist.

Hinweis bei laufenden Einspruchsverfahren gegen den Grundlagenbescheid des Finanzamtes:

Sollten Sie Einspruch gegen die Grundlagenbescheide beim Finanzamt eingelegt haben, wird dieses Verfahren durch den Erhalt des Grundsteuerbescheids nicht abgeschlossen. Die Grundsteuer ist dennoch fristgerecht an die Gemeinde zu zahlen. Änderungen und Berichtigungen können nur durchgeführt werden, wenn uns die entsprechende Änderungsmitteilung des Finanzamtes vorliegt.

Wir hoffen Ihnen mit diesen allg. Erläuterungen weitergeholfen zu haben.

Ihre Gemeindeverwaltung

Abwassergebühren und Wassergeld

Schmutzwasser

Gebührenmaßstab für das Einleiten häuslichen Abwassers ist der Frischwasserverbrauch auf dem angeschlossenen Grundstück.

Die Gebühr beträgt pro cbm Frischwasserverbrauch

 

2022

2023

2024

2025

a) bei zentraler Abwasserreinigung in der Abwasseranlage

4,25 Euro

4,59 Euro

4,93 Euro

5,53 Euro

b) bei notwendiger Vorreinigung des Abwassers in einer Grundstückseinrichtung

4,25 Euro

4,59 Euro

4,93 Euro

5,53 Euro

Niederschlagswasser

 

2022

2023

2024

2025

Gebühr pro Quadratmeter versiegelter Fläche

0,43 Euro

0,46 Euro

0,46 Euro

0,48 Euro

Wassergeld

 

2022

2023

2024

2025

Gebühr pro Kubikmeter ohne Umsatzsteuer

2,75 Euro

2,87 Euro

2,98 Euro

3,47 Euro

Hundesteuer

für den 1. Hund:

80,00 Euro/Jahr

für den 2. Hund:

100,00 Euro/Jahr

für den 3. Hund:

150,00 Euro/Jahr

für "gefährliche" Hunde:

600,00 Euro/Jahr

Wasserstandrohr

Für die Vermietung fallen 10,- Euro zzgl. Mehrwertsteuer pro Tag sowie die Kosten für den tatsächlichen Wasserverbrauch an. Es wird eine entsprechende Kaution erhoben.

Verkehrszeichen

Für die Gestellung fallen Gebühren in Höhe von 20,- Euro für unbeleuchtete und 40,- Euro für beleuchtete Verkehrszeichen an. Eine Kaution wird nicht erhoben.


Ansprechpartner der Gemeinde Grebenhain

Frau Christine Zielinski
Telefon: 06644-962725
Telefax: 06644-962735
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