Einheitlicher Ansprechpartner


Der Beginn eines selbständigen Betriebes des stehenden Gewerbes oder der Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle muss bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Ein Gewerbe ist jede nicht sozialwidrige, selbständige, auf Dauer und Gewinnerzielung angelegte, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung ausgeübte Tätigkeit.

Sie wollen sich selbständig machen, ein Unternehmen oder eine neue Niederlassung gründen? Sie wollen einen Handwerksbetrieb, ein Restaurant oder eine Rechtsanwaltskanzlei eröffnen? Und Ihre Zeit nicht für Behördengänge opfern?

Sie wollen eine Gaststätten- oder eine Maklererlaubnis beantragen? Ein Gewerbean-, um- oder abmelden? Kein Problem: Diese und viele weitere Anliegen, für die Sie bisher verschiedene Behörden aufsuchen mussten, können Sie nun online, rund um die Uhr und im Eiltempo über den Einheitlichen Ansprechpartner Hessen (EAH) bequem von zu Hause oder Ihrem Büro aus abwickeln.

Der Einheitliche Ansprechpartner Hessen ist die zentrale Servicestelle für Selbständige, Unternehmer und Freiberufler, die sich in Hessen niederlassen oder ihr Geschäft verändern wollen.

Zur Antragstellung bietet Ihnen der EAH ein völlig neues elektronisches Verfahren an. Er unterstützt Sie beim Ausfüllen der Formulare und bei der Übermittlung von Dokumenten. Anschließend koordiniert er das weitere Verfahren, indem er alle zuständigen Stellen (z.B. die Gemeinde, die Kammer) elektronisch beteiligt. Deren Antwort erhalten Sie abschließend elektronisch vom EAH – ohne dass Sie auch nur eine Behörde aufsuchen mussten.

Ansprechpartner der Gemeinde Grebenhain

Gewerbeamt Grebenhain, Herr Tobias Jost
Telefon: 06644-962717
Telefax: 06644-962737
Mail

Selbstverständlich können Sie sich mit Ihrem Anliegen auch weiterhin direkt an uns wenden. Die entsprechenden Vordrucke finden Sie in der Rubrik Formulare.