Information zur Notbetreuung
Liebe Eltern,
unten aufgeführt befindet sich noch einmal der Link zum Hessischen Amt für soziales und Integration. Dort ist immer die neueste Regelung für die Inanspruchnahme einer Notbetreuung aufgeführt.
Im Falle einer Notbetreuung können Sie die weiteren Formulare unserer Homepage entnehmen.
Die Notbetreuung gilt als Ausnahmeregel. Bitte bringen Sie Ihr Kind und andere Personen aber nicht unnötig in Gefahr und nutzen die Notbetreuung tatsächlich nur, wenn es absolut notwendig ist.
Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien alles Gute, vor allem Gesundheit.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Tina Koller
Leitung Kindertagesstätten