Ersatzausfertigung eines Fahrzeugscheines ZB I / Fahrzeugbriefes ZB II
Fahrzeugschein ZB I bei Verlust / Diebstahl / Unbrauchbarkeit
Wir benötigen:
- alter Fahrzeugschein bei Unbrauchbarkeit
- einfache Erklärung bei erstmaligem Verlust (wird bei der Zulassungsstelle entgegengenommen)
- Diebstahlsanzeige bei einem gestohlenen Fahrzeugschein (Kennzeichen des Fahrzeuges muss daraus hervor gehen)
- eidesstattliche Versicherung bei mehrmaligem Verlust bei alten Fahrzeugpapieren, bzw. bei erstmaligem Verlust bei neuen Fahrzeugpapieren (Gebühr: 30,70 €)
- gültiger Personalausweis
- Prüfbericht der letzten HU
- Vorsprache des Fahrzeughalters / bei Firmen Vorsprache des Inhabers oder Prokurist
Gebühr: bitte telefonisch erfragen
Fahrzeugbrief ZB II bei Verlust / Diebstahl / Unbrauchbarkeit (nur mögl. bei VB-Kennzeichen)
Wir benötigen:
- alter Fahrzeugbrief bei Unbrauchbarkeit
- Diebstahlsanzeige bei einem gestohlenen Fahrzeugbrief (Kennzeichen des Fahrzeuges muss daraus hervor gehen)
- eidesstattliche Versicherung bei Verlust (Gebühr: 30,70 €)
- gültiger Personalausweis
- Vorsprache des Fahrzeughalters / bei Firmen Vorsprache des Inhabers oder Prokurist
- Vorlage eines Nachweises über den Eigentumserwerb, wenn der bisherige Halter unbekannt ist
- Bescheinigung über den Erhalt des Fahrzeugbriefes, wenn bei der letzten Erfassung dieser an eine andere Person als den Halter ausgehändigt wurde, z. B. letzte Zulassung erfolgte über ein Autohaus
Gebühr: bitte telefonisch erfragen